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   BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21   

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https://dejure.org/2021,54656
BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21 (https://dejure.org/2021,54656)
BVerfG, Entscheidung vom 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21 (https://dejure.org/2021,54656)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Dezember 2021 - 2 BvR 1106/21 (https://dejure.org/2021,54656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtlichen Beschluss wegen Nichtberücksichtigung eines dem Beschwerdeführer zustehenden Rechtsbehelfs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 30a Abs 1 S 1 GVGEG, § 1 Abs 1 Nr 2 JKostG§8V BB 2014, § 1 Abs 4 JKostG§8V BB 2014
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch verfehlte Behandlung eines Rechtsmittels (Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem § 30a EGGVG ) als unstatthaft

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch verfehlte Behandlung eines Rechtsmittels als unstatthaft; Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch verfehlte Behandlung eines Rechtsmittels (Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem § 30a EGGVG ) als unstatthaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch verfehlte Behandlung eines Rechtsmittels als unstatthaft; Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch verfehlte Behandlung eines Rechtsmittels (Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem § 30a EGGVG ) als unstatthaft

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das verwehrte Rechtsmittel gegen Justizverwaltungsakte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21
    19 Abs. 4 Satz 1 GG überlässt dabei zwar die nähere Ausgestaltung des Rechtswegs den jeweils geltenden Prozessordnungen (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 27, 297 ) und gewährleistet nicht, dass diese einen Instanzenzug zur Verfügung stellen (vgl. BVerfGE 11, 232 ; 28, 21 ).

    Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 ; 27, 297 ; 40, 272 ) und er darf auch durch den Richter bei Auslegung und Anwendung des Prozessrechts nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 112, 185 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21
    Vielmehr garantiert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG effektiven Rechtsschutz auch für den Fall, dass das Handeln einer nicht zur Exekutive gehörenden, aber auch nicht in richterlicher Unabhängigkeit handelnden Instanz als rechtswidrig angegriffen wird, so insbesondere auch Akte der Rechtspfleger (vgl. BVerfGE 101, 397 ) und Justizverwaltungsakte (vgl. für Justizverwaltungsakte der Kostenbeamten in den Geschäftsstellen der Gerichte BVerfGE 28, 10 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21
    Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 ; 27, 297 ; 40, 272 ) und er darf auch durch den Richter bei Auslegung und Anwendung des Prozessrechts nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21
    Vielmehr garantiert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG effektiven Rechtsschutz auch für den Fall, dass das Handeln einer nicht zur Exekutive gehörenden, aber auch nicht in richterlicher Unabhängigkeit handelnden Instanz als rechtswidrig angegriffen wird, so insbesondere auch Akte der Rechtspfleger (vgl. BVerfGE 101, 397 ) und Justizverwaltungsakte (vgl. für Justizverwaltungsakte der Kostenbeamten in den Geschäftsstellen der Gerichte BVerfGE 28, 10 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21
    19 Abs. 4 Satz 1 GG überlässt dabei zwar die nähere Ausgestaltung des Rechtswegs den jeweils geltenden Prozessordnungen (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 27, 297 ) und gewährleistet nicht, dass diese einen Instanzenzug zur Verfügung stellen (vgl. BVerfGE 11, 232 ; 28, 21 ).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21
    Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 ; 27, 297 ; 40, 272 ) und er darf auch durch den Richter bei Auslegung und Anwendung des Prozessrechts nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21
    Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 ; 27, 297 ; 40, 272 ) und er darf auch durch den Richter bei Auslegung und Anwendung des Prozessrechts nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21
    Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 ; 27, 297 ; 40, 272 ) und er darf auch durch den Richter bei Auslegung und Anwendung des Prozessrechts nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG eröffnet den Rechtsweg gegen jede behauptete Verletzung subjektiver Rechte durch ein Verhalten der öffentlichen Gewalt, garantiert gerichtlichen Rechtsschutz mithin sowohl dann, wenn jemand geltend macht, durch die öffentliche Gewalt mittels einer belastenden Maßnahme in seinen Rechten verletzt zu sein - "Anfechtungssachen" -, als auch bei der Unterlassung oder Ablehnung einer beantragten Amtshandlung - "Vornahmesachen" - (vgl. BVerfGE 46, 166 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21
    Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 ; 27, 297 ; 40, 272 ) und er darf auch durch den Richter bei Auslegung und Anwendung des Prozessrechts nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • OLG Karlsruhe, 05.11.2018 - 6 VA 12/18

    Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung über den Erlass von Gerichtskosten:

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2011 - 1 S 1.11

    Erlass von Gerichtskosten der Fachgerichte; richtige Sachbehandlung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 3/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Erstattung bereits gezahlter

    Vielmehr garantiert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG effektiven Rechtsschutz auch für den Fall, dass das Handeln einer nicht zur Exekutive gehörenden, aber auch nicht in richterlicher Unabhängigkeit handelnden Instanz als rechtswidrig angegriffen wird, so insbesondere auch Akte der Rechtspfleger und Justizverwaltungsakte (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 2 BvR 1106/21, juris, Rn. 13, m. w. N.).
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